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Formalitäten und Amtswege leichtgemacht.

BürgerInnen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, benötigen für einen längeren Aufenthalt in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung. Darüber hinaus ist in diesem Fall eine Arbeitsbewilligung zwingend vorgeschrieben, um in Österreich erwerbstätig werden zu können. Auch BürgerInnen aus den neuen EU Ländern benötigen nach wie vor eine Beschäftigungsbewilligung.

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